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StVG § 33 Inhalt der Fahrzeugregister

StVG § 33 Inhalt der Fahrzeugregister

[ Auszug: (1) Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister werden, soweit dies zur Erfüllung der in § 32 genannten Aufgaben jeweils erforderlich ist, gespeichert  ... ]